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Kaution

Mietkaution: Maximale Höhe, Anlagevorschriften, Rückzahlung und Rechte von Mietern nach § 551 BGB.

Finanzen
§ 551 BGB

Auch bekannt als: Mietkaution

Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter kann in drei gleichen Raten zahlen. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen und die Zinsen dem Mieter gutschreiben. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss die Kaution innerhalb von 3–6 Monaten zurückgegeben werden. (§ 551 BGB)


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Markus FroeseMarkus Froese24.04.2026
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