Zum Inhalt springen
CIRO
MagazinImpressum

Heizkosten

Heizkostenabrechnung: Verbrauchserfassung, Verteilungsschlüssel und Pflichten nach der Heizkostenverordnung.

Finanzen
§ 2 Nr. 4 BetrKV, HeizkostenV

Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet werden: Mindestens 50 % und maximal 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche. Seit 2022 müssen fernablesbare Messgeräte monatliche Verbrauchsinformationen übermitteln. (§ 2 Nr. 4 BetrKV, HeizkostenV)


Verwandte Begriffe

BetriebskostenEnergieausweisHausgeld

Passende Artikel

Beiträge aus dem CIRO Magazin, die diesen Begriff behandeln

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Neue Kostenteilung
6 Min. Lesezeit

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Neue Kostenteilung

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes bringt für dich als Vermieter weitreichende Änderungen mit sich. Künftig trägst du einen Teil der Kosten, wenn du fossile Heizungen einbaust oder weiter betreibst. Was bedeutet das konkret für deine Nebenkostenabrechnung und dein Portfolio?

Markus FroeseMarkus Froese30.04.2026
Zurück zum Glossar