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Kündigungsfristen

Kündigungsfristen im Mietrecht: Gesetzliche Fristen für Mieter und Vermieter nach § 573c BGB im Überblick.

Recht
§ 573c, § 573d BGB

Auch bekannt als: Fristen

Mieter können immer mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Für Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Dauer des Mietverhältnisses: 3 Monate (bis 5 Jahre), 6 Monate (5 bis 8 Jahre) und 9 Monate (über 8 Jahre). (§ 573c, § 573d BGB)


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